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BGB � 1247 Erl�s aus dem Pfand

BGB � 1247 Erl�s aus dem Pfand

[ Auszug: Soweit der Erl�s aus dem Pfande dem Pfandgl�ubiger zu seiner Befriedigung geb�hrt, gilt die Forderung als von dem Eigent�mer berichtigt. Im �brigen tritt der  ... ]